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26.05.2021
Aufhebung der Home-Office-Pflicht nur mit kantonalem Testprogramm
Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass die aktuell geltende Home-Office-Pflicht aufgehoben wird. Statt der Pflicht gilt ab dem 1. Juni 2021 die Home-Office-Empfehlung. Um einen Wiederanstieg der Coronafallzahlen zu vermeiden, müssen die Unternehmen in ein kantonales Testprogramm eingebunden sein. Dieses muss gewährleisten, dass die Mitarbeitenden regelmässig auf das Coronavirus getestet werden. Der Kanton Basel-Landschaft bietet bereits seit Anfang März Unternehmen und Arbeitnehmenden wöchentliche Tests an. Das Programm «Breites Testen Baselland» kann die nun ansteigende Nachfrage von Betrieben abdecken. Medienmitteilung
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