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08.12.2021

Anpassung der kantonalen Verordnung an die Bundesregelung

Mit der vom Bund per 6. Dezember 2021 ausgeweiteten Maskenpflicht wird die aktuell bestehende kantonale Bestimmung zur Maskenpflicht in Innenräumen obsolet und deshalb aufgehoben. Neu können Betriebe und Veranstalter mit einer Zertifikatspflicht Zutritt auf Geimpfte und Genesene beschränken. Mit dieser 2G-Regelung entfallen Maskenpflicht und Sitzpflicht bei der Konsumation. Dies entspricht der Regelung des Bundes und den Regelungen in den meisten Kantonen.
An den Schulen wird die Maskenpflicht aufgrund der epidemiologischen Lage und zur Wahrung des Präsenzunterrichtes punktuell ausgeweitet. Neu gilt auch im Sportunterricht eine Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse. Zudem wird das Tragen einer Maske in Einrichtungen der familien- und schulergänzenden Betreuung sowie in den Kinder- und Jugendheimen für Mitarbeitende und Kinder ab der 5. Primarklasse in Innenräumen obligatorisch.
Diese Massnahmen treten am Mittwoch, 8. Dezember 2021, in Kraft und gelten bis auf Weiteres. Medienmitteilung



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