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18.11.2021

Zertifikatspflicht für Besuche in Spitälern und Alters- und Pflegeheimen – Testpflicht für Mitarbeitende in Gesundheitsinstitutionen

Aufgrund der angespannten epidemiologische Lage und der Ausbrüche des Virus in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen des Kantons Basel-Landschaft verstärkt der Regierungsrat die Schutzmassnahmen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen. Ab Freitag, 19. November gilt deshalb eine Zertifikatspflicht (3G) für Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleichzeitig gilt für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Heimen der Behindertenhilfe eine Verpflichtung zum regelmässigen Testen. Medienmitteilung



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