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10.05.2022

Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 3 wird aufgehoben

Die Verordnung, wonach in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen eine teilweise Maskentragpflicht und für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe eine Testpflicht gilt, wird per heute Dienstag, 10. Mai 2022, um 24 Uhr, aufgehoben. Medienmitteilung



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