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03.05.2022

Bundesrat beantragt Verlängerung einzelner Bestimmungen im Covid-19-Gesetz

Bern, 27.04.2022 - Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass dem Bund einzelne Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie auch über das Jahr 2022 hinaus zur Verfügung stehen. Er hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 entschieden, beim Parlament eine punktuelle Verlängerung des Covid-19-Gesetzes bis im Sommer 2024 zu beantragen, etwa für die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln, für die Ausstellung von Covid-Zertifikaten, insbesondere für Auslandreisen, oder für die Übernahme der Testkosten. Die Vorschläge gehen vorerst bis am 9. Mai 2022 in die Konsultation bei den Kantonen; die Verabschiedung der Botschaft ist vor der Sommersession geplant. Medienmitteilung



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