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21.10.2020
Regierungsrat ergänzt Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Der Regierungsrat hat zusätzliche Massnahmen verabschiedet, mit dem Ziel eine Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) zu erreichen. Ab Donnerstag, 22. Oktober 2020 ist die Anzahl Gäste in Bars und Clubs auf 100 Personen beschränkt. Ebenso wird die Maskenpflicht für sitzende Personen erweitert. Neben Club- und Barbetreibern müssen auch Veranstalter von Anlässen mit über 50 Personen die Kontaktdaten erheben. Ergänzend zu den Schutzmassnahmen in den Volksschulen, gilt ab Donnerstag auch eine Maskentragpflicht für Personen ab 12 Jahren in Kinderbetreuungsstätten. Zudem hat der Regierungsrat für die die operative Koordination der COVID-19-Ereignisbewältigung den Kantonalen Krisenstab (KKS) eingesetzt. Medienmitteilung
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