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05.03.2020

Kriterien Veranstaltungsverbot

Im Anhang finden Sie die Kriterien Veranstaltungsverbote. Neu sind Veranstaltungen mit 150 Personen und mehr bewilligungspflichtig. Zuständig ist der Kantonale Krisenstab BL. Gesuchsformular für Veranstaltungen

 Kriterien Veranstaltungsverbot.pdf


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