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02.04.2021

Regierungsrat setzt angepasste Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes sofort um

Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Covid-19-Härtefallverordnung angepasst. Daraus ergibt sich für betroffene Unternehmen ein erweiterter Anspruch auf Härtefallhilfen. Der Regierungsrat setzt die neuen Regelungen und Kriterien per sofort um. Unternehmen, welche bereits ein Gesuch eingereicht haben und mit der Änderung der Bundesverordnung einen zusätzlichen Anspruch auf Härtefallhilfen haben, müssen ihr Gesuch nicht neu eingeben. Medienmitteilung



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